Grabstätte
Das Grab ist ein Ort, der verbindet und der trennt – ein Ort der Trauer und Erinnerung. Den regelmäßigen Besuch der Grabstätte empfinden viele als tröstlich und hilfreich. Sie können am Grab ihren Schmerz, ihre Wut und Liebe ausdrücken. Trauernde müssen sich immer wieder vergewissern, dass der Tod des geliebten Menschen Tatsache ist. Das Grab und der Name sowie – falls angeschrieben – die Lebensdaten erinnern daran, dass der Verstorbene nicht mehr da ist. Es dauert seine Zeit, diesen Umstand zu begreifen.
Auf dem Friedhof wird deutlich, dass man nicht allein ist mit seiner Trauer. Man trifft auf alleinstehende, verwitwete oder trauernde Menschen, die ebenso empfinden, wie man selbst. So bieten sich Möglichkeiten, mit Gleichgesinnten ins Gespräch zu kommen. Es eröffnen sich Chancen zur neuen Lebensgestaltung.
Anonyme Beisetzung
Bei der anonymen Beisetzung kennt nur die Friedhofsverwaltung die genaue Stelle der Urne. Die Beisetzung findet in der Regel ohne die Angehörigen statt. In diesem Fall fehlt ein Ort für die Trauer. Kein Name, keine Spur zeugt von seinem Leben – da ist nichts, was an den Toten erinnert – kein Ort des Gedenken, der Trost geben kann. Bekanntermaßen sind Erinnerungsrituale jedoch wichtig für die Verarbeitung der Trauer.
Im Landkreis Rosenheim besteht die Möglichkeit, bei der anonymen Beisetzung anwesend zu sein und diese mit einer kirchlichen oder weltlichen Feier zu verbinden. Zum einen in Lippertskirchen bei der Naturbestattung auf der Sonnenbichl-Wiese sowie in Derndorf bei der Rasenbeisetzung am Rosenstock. Sie kennen dann den letzten Ruheort.
Mit oder ohne Anwesenheit der Angehörigen – es gibt bei einer anonymen Beisetzung keine Gelegenheit und keinen Ort, Blumen abzulegen oder ein Licht anzuzünden.
Der Gedanke, den Hinterbliebenen gegenüber keine Verpflichtungen zu hinterlassen (Grabpflege, Kosten), steht meist im Vordergrund der Entscheidungen für eine anonyme Beisetzung. Diesem Gedanken kann das Bedürfnis der Hinterbliebenen nach aktiver Trauer- und Gedenkkultur entgegenstehen. Wenn diese Gedanken vor dem Tod mit den Hinterbliebenen besprochen wurden und Einverständnis darüber besteht, ist eine anonyme Beisetzung durchaus die richtige Wahl. Dennoch ist es nicht ausgeschlossen, dass dann – trotz gegenseitigem Einverständnis – bei den Hinterbliebenen ein Ort für die Trauer sinnvoll und gewünscht wäre.
Privater Gedenkort
Immer wieder wird die Frage aufgeworfen, warum es in Deutschland nicht möglich ist, die Urne zu Hause aufzubewahren oder – falls vorhanden – im eigenen Garten beizusetzen.
Einige Argumente sprechen dafür, viele dagegen. Beispielsweise würde die auf Privatgrund beigesetzte Urne bei einem Umzug oder Verkauf der Immobilie ein Problem darstellen. Die letzte Ruhestätte könnte anschließend nicht mehr besucht werden, und für den neuen Bewohner der Immobilie könnte das Wissen, auf einem „Friedhof“ zu wohnen, befremdlich sein.
Auch müssten andere Angehörige, Freunde oder Nachbarn stets das Einverständnis einholen, die Grabstätte besuchen zu dürfen. Die beschränkten Zugangsmöglichkeiten – speziell nach einem Umzug – würden dem spontanen Bedürfnis, den Ort der Trauer aufzusuchen, im Wege stehen. Anders ist dies auf einem Friedhof, der als öffentlicher Ort immer und ohne Erlaubnis zugänglich ist.
Zwar würden „private Grabstätten“ die größtmögliche Nähe zum Verstorbenen herstellen, jedoch wären aus Sicht der Trauerbegleitung der Tod und das Leben schwer trennbar. Etwas, das anfangs den Bedürfnissen entsprochen haben mag, würde zur Herausforderung für den Trauernden, wenn die Trauergefühle sich verändern. Der endgültige Schritt Loszulassen wird erschwert. Trauernde, die zunächst häufig auf den Friedhof gehen, ändern nach und nach ihre Gewohnheiten, wenn die Erinnerung erträglicher wird. Dann ist die räumliche Trennung wichtig.